{"id":241,"date":"2021-08-11T10:28:02","date_gmt":"2021-08-11T08:28:02","guid":{"rendered":"https:\/\/beep-mobility.at\/?page_id=241"},"modified":"2021-08-16T14:33:14","modified_gmt":"2021-08-16T12:33:14","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/beep-mobility.at\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"T&amp;Cs"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGBs)<\/h3>\t\t\n\t\t\t\n<ol>\n<li>Es gelten ausschlie\u00dflich die im Folgenden gedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen.<\/li>\n<li>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern (im Folgenden kurz: Kunden).<\/li>\n<li>Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/li>\n<li>Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/li>\n<li>Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Lieferanten abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferungen an den Besteller.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.<\/li>\n<li>Falls der Kunde im Rahmen des Machbaren und f\u00fcr BEEP Mobility GmbH zumutbaren \u00c4nderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausf\u00fchrung w\u00fcnscht, wird BEEP Mobility GmbH die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich Mehr- und Minderkosten sowie Liefertermine in einem erweiterten Angebot darlegen. Die Entgegennahme der ersten (Teil-)Lieferung gilt auch als Annahme des erweiterten Angebots.<\/li>\n<li>Wir behalten uns an allen unseren Konstruktionen, Pl\u00e4nen, Kalkulationen, Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art &#8211; auch in elektronischer Form &#8211; Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung d\u00fcrfen sie Dritten nicht, auch nicht teilweise, zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/li>\n<li>F\u00fcr vom Kunden bzw. von Dritten f\u00fcr diesen erhaltene Konstruktionen, Zeichnungen, unklare oder m\u00fcndliche Angaben und andere technisch-technologische Unterlagen, die fehlerhaft sind und zu M\u00e4ngeln oder Ausschuss an den zu bearbeitenden Materialien\/Bauteilen\/Endprodukten f\u00fchren, \u00fcbernehmen wird keine Haftung. Alle Kosten bis zur Erkennung des Mangels werden dem Kunden in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Mit der Bestellung erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Vertragsangebot schriftlich annehmen.<\/li>\n<li>Der Vertragsschluss erfolgt &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; unter dem Vorbehalt, im Falle nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten.<\/li>\n<li>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<li>Dienstleistungen die nicht von den ausdr\u00fccklichen Leistungsbeschreibungen des Vertrages erfasst sind, sind gesondert zu vereinbaren. F\u00fcr diese Leistungen gelten mangels abweichender Vereinbarungen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<li>Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackung, Fracht, Zoll und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<li>Die angebotenen Preise sind Tagespreise und geltend bis auf Widerruf, sofern der Vertrag noch nicht geschlossen ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Unsere Rechnungen sind prompt ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag mittels \u00dcberweisung auf eines unserer bekannten Bankkonten spesenfrei zu bezahlen.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden &#8211; unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens &#8211; jedenfalls Verzugszinsen in H\u00f6he von 10 % p.a. ab Verfallstag bis zum Zahlungstag vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufw\u00e4nde, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige f\u00fcr eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.<\/li>\n<li>Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenanspr\u00fcche sind &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Bleibt der Kunde mit der Zahlung l\u00e4nger als 30 Tage in Verzug, werden bei ihm Pf\u00e4ndungen durchgef\u00fchrt oder verschlechtert sich seine Verm\u00f6genslage betr\u00e4chtlich, sind wird berechtigt, von allen noch nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten oder Vorauszahlungen zu fordern.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren und jegliche \u00c4nderung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/li>\n<li>Bei Konstruktion durch BEEP Mobility GmbH beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt des Design Freeze, ansonsten mit \u00dcbergabe der Kundenzeichnungen bei Vertragsabschluss. Bei nachtr\u00e4glichen Vertrags\u00e4nderungen (z.B. \u00c4nderungen nach dem Zeitpunkt des Design Freeze) entf\u00e4llt der bisherig vereinbarte Termin und der Kunden und BEEP Mobility GmbH vereinbaren gemeinsam einen angemessenen neuen Liefertermin.<\/li>\n<li>Die Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen und -fristen setzt den rechtzeitigen Erhalt von Bestellungen und Abrufen sowie von s\u00e4mtlichen Dokumenten, die der Kunden beistellen muss, sowie den notwendigen Genehmigungen und Freigaben voraus.<\/li>\n<li>Teil- und Vorlieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen, Materialmangel, Streik, Verkehrsst\u00f6rungen usw. Sofern diese Ereignisse auf die fristgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages erheblich einwirken, verl\u00e4ngern sich die Lieferfristen angemessen; ebenso, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss eine \u00c4nderung des Liefergegenstandes w\u00fcnscht und wir dieser \u00c4nderung schriftlich zustimmen. Jedenfalls sind Schadenersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Aufhebung des Vertrages wegen versp\u00e4teter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. Die Anwendbarkeit des \u00a7 1298 zweiter Satz ABGB wird ausgeschlossen.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass sich der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der Kunde zu vertreten hat, ist er, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, zur Zahlung der durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten verpflichtet. In diesen F\u00e4llen beginnt die Zahlungsfrist zu laufen, wenn die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes mitgeteilt worden ist. Wir k\u00f6nnen in diesem Fall entweder Erf\u00fcllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Hat der Lieferant die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten, ist eine Verzugsentsch\u00e4digung von 0,5% pro Woche, insgesamt aber auf max. 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung begrenzt.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>BEEP Mobility GmbH leistet f\u00fcr die vertragsm\u00e4\u00dfige Beschaffenheit der Produkte oder Dienstleistungen Gew\u00e4hr, soweit keine weiteren oder anderw\u00e4rtigen Vereinbarungen getroffen wurden, wobei die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit der Lieferung beginnt.<\/li>\n<li>Die Anspr\u00fcche auf Sachm\u00e4ngel verj\u00e4hren 6 Monate nach Auslieferung.<\/li>\n<li>Sollte ein Fehler oder Mangel der gelieferten Leistung oder Ware nicht nachweislich BEEP Mobility GmbH zuzuordnen sein, so ist BEEP Mobility GmbH berechtigt, etwaigen Aufwand zur Fehlersuche oder Behebung dem Kunden in Rechnung zu stellen.<\/li>\n<li>Nimmt der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung von BEEP Mobility GmbH \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, entf\u00e4llt die Haftung von BEEP Mobility GmbH f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen.<\/li>\n<li>Mehraufwendungen die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen als den urspr\u00fcnglichen Ort gebracht worden ist, werden von BEEP Mobility GmbH nicht \u00fcbernommen, au\u00dfer es war dies so f\u00fcr den Gebrauch bestimmt.<\/li>\n<li>Durch die Nacherf\u00fcllung beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist nicht erneut zu laufen. Die Rechte des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag oder Minderung bleiben bestehen, wenn die Nachbesserung des Mangels bei einer schriftlich gesetzten angemessenen Anschlussfrist durch den Ansprechpartner endg\u00fcltig fehlschl\u00e4gt.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der \u00dcbergabe auf den Kunden \u00fcber; beim Versendungskauf allerdings bereits, sobald wir dem Spediteur, dem Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt die M\u00f6glichkeit verschafft haben, den Liefergegenstand zum Verladen zu \u00fcbernehmen. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verz\u00f6gert sich die Lieferung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tag der von uns erkl\u00e4rten Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<\/li>\n<li>F\u00fcr Besch\u00e4digung und Verlust w\u00e4hrend des Transportes haften wird nicht.<\/li>\n<li>Mangels besonderer Liefervorschriften des Kunden haben wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg zu bewirken. Werden vom Kunden keine anderweitigen Vorschriften \u00fcber die Versicherung gegen Transportsch\u00e4den gemacht, so kann dies auf Kosten des Kunden von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch jedenfalls nicht.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Der Liefergegenstand bleibt unbeschadet des fr\u00fcheren Gefahren\u00fcberganges bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Kunden unser Eigentum.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand w\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelm\u00e4\u00dfig durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Der Kunde hat uns unverz\u00fcglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf den Liefergegenstand zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen sowie von etwaigen Besch\u00e4digungen oder der Vernichtung des Liefergegenstandes. Der Kunde hat auch die Pfandgl\u00e4ubiger vom Eigentumsvorbehalt zu informieren. Der Kunde hat uns alle Sch\u00e4den und Kosten zu ersetzen, die durch einen Versto\u00df gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsma\u00dfnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand entstehen.<\/li>\n<li>Solange der Liefergegenstand unser Eigentum ist, ist der Kunde nicht berechtigt, den gelieferten Liefergegenstand einem Dritten zu verpf\u00e4nden, sicherungsweise zu \u00fcbereigenen oder zu ver\u00e4u\u00dfern (ausgenommen gem\u00e4\u00df Punkt 6.e.).<\/li>\n<li>Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen B\u00fcchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und in Zahlungsverzug ger\u00e4t. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung auf Kredit hat sich der Kunde seinerseits seinem Abnehmer gegen\u00fcber das Eigentum vorzubehalten. Die Anspr\u00fcche und Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Daneben sind wird berechtigt, bei Verletzung obiger Verpflichtungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe des Liefergegenstand zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.<\/li>\n<li>Die Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung des Liefergegenstandes, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis zum Wert des von uns gelieferten Liefergegenstandes. Dasselbe gilt, wenn der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder vermischt wird.<\/li>\n<li>Der Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens oder fortw\u00e4hrender Zahlungsunf\u00e4higkeit trotz mehrmaliger Mahnung berechtigt BEEP Mobility GmbH vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe der Lieferungen zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Der Kunde hat &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; jede Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger Lieferung oder wegen entdeckter M\u00e4ngel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbez\u00fcgliche Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche verzichtet wird.<\/li>\n<li>Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung deutlich erkennen k\u00f6nnen. Der Kunde ist verpflichtet, f\u00fcr die einstweilige Aufbewahrung des beanstandeten Liefergegenstandes zu sorgen.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen haften wir f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; auszubessern oder neu zu liefern, welche innerhalb eines Jahres &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG -, ab Lieferdatum gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Stoffe oder mangelhafter Ausf\u00fchrung unbrauchbar werden bzw. deren Brauchbarkeit erheblich beeintr\u00e4chtigt wurde. Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df, fehlerhaftes vom Kunden beigestelltes Material, sachwidrige Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Inanspruchnahme, Nachl\u00e4ssigkeit des Kunden und \u00c4nderungen ohne unsere Genehmigung schlie\u00dfen jede Gew\u00e4hrleistung aus. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche k\u00f6nnen &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; nur dann anerkannt werden, wenn sie innerhalb einer Frist von einer Woche ab Ablieferung schriftlich bei uns erhoben werden. Bei Verkauf gebrauchter Liefergegenst\u00e4nde sowie bei \u00dcbernahme von Reparaturauftr\u00e4gen oder bei Um\u00e4nderungen oder Umbauten \u00fcbernehmen wir &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; keine Gew\u00e4hr. Den Kunden trifft &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge; in diesem Sinne wird insbesondere auch die Vermutungsregel des \u00a7 924 ABGB ausgeschlossen. Ab einer von uns vorgenommenen Verbesserung beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; nicht neu zu laufen.<\/li>\n<li>Wir geben gegen\u00fcber unserem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unber\u00fchrt<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Anwendbarkeit des \u00a7 1298 zweiter Satz ABGB wird ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, der Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die obigen Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten &#8211; unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG &#8211; nicht bei uns zurechenbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens des Kunden.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Wird von uns ein Liefergegenstand auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat uns der Kunde bei allf\u00e4lliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrungsunterlagen wie z.B. Pl\u00e4ne, Skizzen, Modelle, Vorrichtungen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum und unterliegen den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielf\u00e4ltigung, Nachahmung, Wettbewerb<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Gem\u00e4\u00df datenschutzgesetzlicher Bestimmungen stimmt der Kunde zu, dass seine personenbezogenen Daten f\u00fcr Gesch\u00e4ftszwecke automationsunterst\u00fctzt erhoben, verarbeitet, gel\u00f6scht und genutzt werden.<\/li>\n<li>Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der obigen Einwilligung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m\u00f6glichst nahekommt.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist ausschlie\u00dflich Mauer. Das Bezirksgericht Amstetten wird als alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ausschlie\u00dflich vereinbart. Bei Verbrauchern gilt \u00a7 14 KSchG.<\/li>\n<li>Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist immer \u00f6sterreichisches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung; dies alles unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des KSchG.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder auf deren Basis geschlossene Vertr\u00e4ge bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr das Abgehen von diesem Formerfordernis.<\/li>\n<li>Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem KSchG werden durch all die vorgenannten Bedingungen jedenfalls nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGBs) Es gelten ausschlie\u00dflich die im Folgenden gedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern (im Folgenden kurz: Kunden). Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. 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